Fachberatung
Für Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bieten wir Fachberatung zum Thema Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt an. Dieses Angebot besteht auch für Mitarbeiter*innen von Einrichtungen, die mit erwachsenen Schutzbefohlenen arbeiten.
Fachkräfte erleben Kinder und Jugendliche im täglichen Kontakt und beobachten oftmals als Erste Verhaltensänderungen, die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten können. Fachberatungen sollen dabei helfen, die beobachteten Situationen zu klären und gemeinsam Handlungs- und Interventionsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt wird entsprechend der, von uns konzeptionell mitentwickelten und fortgeschriebenen, „Mannheimer Leitlinien für die fachliche Kooperation bei sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Jungen” vorgegangen. Der fachliche Umgang mit dem Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen erfordert multiprofessionelle Zusammenarbeit und Vernetzung von Hilfesystemen. Die gut koordinierte Intervention im Einzelfall ist für das Sicherstellen des Kindeswohls entscheidend.
Mit dem Themenschwerpunkt „sexualisierte Gewalt“ bieten wir für Fachkräfte und Einrichtungen auch Fallsupervision an.
Fachberatungen können bei uns während der telefonischen Sprechzeiten, in Terminen vor Ort oder per Videogespräch stattfinden.
Die Beratungsstelle ist von Montag bis Freitag besetzt. Sie können uns gerne per Email oder telefonisch kontaktieren und für einen Rückruf auch eine Nachricht hinterlassen:
0621 - 10033
IeF-Beratung
Eine Beratung durch eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ (IeF-Beratung) ist eine vom Gesetzgeber in § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, KWG) festgeschriebene Beratungsform, die bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ansetzt. Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist eine Form der Kindeswohlgefährdung und zur Abklärung einer Vermutung in diesem Kontext bietet unsere Beratungsstelle fachspezifische IeF-Beratungen an.
Eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ (IeF) sollte immer dann hinzugezogen werden, wenn das eigene fachliche Wissen nicht mehr ausreicht, um eine eventuell vorliegende Kindeswohlgefährdung fachgerecht einschätzen zu können.
Darüber hinaus kann es weitere Gründe geben, die das Hinzuziehen einer IeF sinnvoll machen:
- große Unsicherheit bei der Risikoabschätzung
- sehr komplexer Fall
- Fachkräfte sind selbst in den Fall verstrickt und deshalb emotional belastet
- bei der Fallbeurteilung herrscht erheblicher Dissens oder die Ansichten gehen weit auseinander
Die Hauptaufgabe einer IeF liegt darin, Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sowie die Leitungsebene zu beraten und zu unterstützen. Sie hilft dabei einzuschätzen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und was getan werden muss, um eine mögliche Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Noch bevor das Jugendamt informiert wird, ist eine IeF-Beratung angeraten.
Die IeF steht der Einrichtung beratend zur Seite, sie führt nicht selbständig Erhebungen durch, sondern Grundlage der Einschätzung ist immer die Information, die ihr bei einem Beratungsgespräch vorgelegt wird. Hierfür ist eine ausführliche Dokumentation der Beobachtungen in der Einrichtungen äußerst wichtig.
Fortbildungen
Hier finden Sie Fortbildungen, die wir für Fachkräfte und Einrichtungen verschiedenster Art, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, anbieten.
Unterschiedliche Arbeitsfelder haben oft auch verschiedene Bedürfnisse der Mitarbeiter*innen zu Folge, wenn es um die Aufklärung im Themenbereich „sexualisierte Gewalt“ geht. Deshalb sind wir auch gerne bereit, spezifische Fortbildungsinhalte auf Anfrage mit Ihnen zu erarbeiten. Bitte achten Sie darauf, dass wir hier entsprechende Vorbereitungszeit benötigen und die Anfragen zeitnah an uns gestellt werden.
Prävention
Hier finden Sie Präventionsangebote, die wir für Kinder und Jugendliche anbieten und dabei unterschiedliche Themenschwerpunkte setzen.